GUT FÜRS KLIMA:
F-GASE-VERORDNUNG

Am 1. Januar 2015 trat die neue Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) in Kraft. Sowohl für Anlagenbetreiber als auch -bauer gibt es einige Neuerungen zu beachten und umzusetzen.

 

Was ist die F-Gase-Verordnung?

Die neue Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung), die am 1. Januar 2015 in Kraft trat, soll im Wesentlichen die Menge an F-Gasen bis 2030 schrittweise auf circa ein Fünftel der aktuellen Verkaufsmengen reduzieren. Der Grund: F-Gase sind durch ihr immenses Treibhauspotential und der Erwärmung der Atmosphäre hoch klimarelevant und die Emission Teil der EU-Klimaziele. Am häufigsten werden sie als Kältemittel in Kühl- und Klimaanlagen verwendet.

Wie sollen die Emissionen reduziert werden?

Mit der neuen F-Gas-Verordnung soll insbesondere ein Anreiz zur Verwendung von Alternativen anstelle von F-Gasen geschaffen werden. Die Emissionsreduktion soll durch drei wesentliche Regelungsansätze erreicht werden:

  • 01

    Einführung einer schrittweisen Beschränkung (Phase down) der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis zum Jahr 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen.

  • 02

    Erlass von Verwendungs- und Inverkehrbringungsverboten, wenn technisch machbare, klimafreundliche Alternativen vorhanden sind.

  • 03

    Beibehaltung und Ergänzung der Regelungen zu Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung.

Sie haben Fragen?

Einer unserer Ansprechpartner hilft Ihnen gerne weiter.

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Fällt meine (geplante) Einrichtung unter die Verordnung?

Die Verwendung von Kältemitteln mit einem GWP (Erwärmungspotential eines Treibhausgases) von 2500 oder mehr wird in Anlagen mit einem CO2 -Äquivalent von 40 Tonnen ab dem 01. Januar 2020 verboten. Dies betrifft in der Praxis das Kältemittel R404A.

Aufgearbeitetes oder recyceltes Kältemittel darf – sofern es aus derselben Anlage stammt – noch bis 01. Januar 2030 verwendet werden.

Die gesetzlichen Auflagen bei der Verwendung von F-Gasen sind deutlich erhöht worden. So müssen Betreiber und Anlagenbauer den Einsatz und die Mengen sowie ggf. auch die Entsorgung der verwendeten F- Gase wesentlich präziser und detaillierter als bislang dokumentieren.

Auf was zu achten ist, genaue Füllmengen, Werte und Checklisten finden Sie in unserer Zusammenfassung zur
F-Gase-Verordnung
.  (Download siehe oben)

Link

„F-Gase sind für die Erwärmung der Atmosphäre mitverantwortlich. Mit unserer fachlichen Expertise rund um die Verordnung tragen wir zur Reduktion von F-Gas-Emissionen bei.“

Holger Eckert, Geschäftsführer

Welche alternativen Kältemittel kommen in Frage?

Alle synthetischen Kältemittel mit einem GWP <2.500 sind zukünftig weiterhin zugelassen und verfügbar. Sie werden jedoch im Laufe der kommenden Jahre durch die F-Gase-Verordnung verknappt.

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Im Vergleich: Natürliche Kältemittel – synthetische Ersatzkältemittel?

Bestandsanlagen können mit Ersatzkältemitteln weiterbetrieben werden, für zukünftige Neuanlagen stehen natürliche Kältemittel zur Verfügung.

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Gibt es Fördermöglichkeiten für Umrüstung und Neubau?

Für die Einhaltung der neuen F-Gase-Verordnung sind langfristig nicht nur bei den Kältemitteln Veränderungen vorzunehmen, sondern auch im Bereich der Anlagen neue Wege notwendig.

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