GIBT ES FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR UMRÜSTUNG UND NEUBAU?

Für die Einhaltung der neuen F-Gase-Verordnung sind langfristig nicht nur bei den Kältemitteln Veränderungen vorzunehmen, sondern auch im Bereich der Anlagen neue Wege notwendig. 

Bezüglich der daraus resultierenden Investitionskosten für die Umrüstung von Bestandsanlagen oder den Bau neuer Anlagen ist ein staatliches Förderprogramm vorhanden. Umweltfreundlichkeit sowie Wirtschaftlichkeit stehen bei der Vergabe dieser Fördermittel (keine Rückzahlungsverpflichtung / 20% der Nettoinvestition, max. 100.000 €) im Vordergrund.

Kälte Eckert ist als sachkundiger Experte zur Erstellung der erforderlichen Wirtschaftlichkeitsgutachten vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle anerkannt und aufgeführt.

Regler
-40°
Temperatur-40°