Das Kältemittel
Aufgrund der Ozon- und Treibhausproblematik hat die Kältebranche in den letzten Jahren schon massive entscheidende Änderungen umgesetzt und wird auch noch aufgrund der neuen F-Gas Verordnung, welche am 01.0.12015 in Kraft getreten ist, weitere einschneidende Maßnahmen ergreifen müssen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche der Industrie, Gewerbe- und Klimakälte mit ihrem weitreichenden Spektrum. Für kältetechnische Systeme wurden bis vor wenigen Jahren vorrangig die Kältemittel R22, R502, R134a, R404a, R407C und R502 und viele weitere Ersatzstoffe bzw. Übergangskältemittel eingesetzt.
Die neuen F-Gas Verordnung bringt für die komplette Kältebranche zusammengefasst folgende Veränderungen: Es werden ab sofort nicht mehr nur die Kältemitteltype und Kältemittelfüllmengen im System betrachtet, sondern seit 01.01.2015 die CO2 Äquivalente. Das heißt also, das Produkt aus Füllmenge und GWP Wert des Kältemittels im System.
Ab dem 01.01.2020 werden Kältemittel mit einem GWP Wert ab 2500 für neue ortsfeste Kälteanlagen verboten werden. Weiter wird die Verwendung der Kältemittel (Frischware) größer GWP 2500, zur Wartung und Instandhaltung, für eine Füllmenge ab 40to CO2 Äquivalente, untersagt sein. Ab den 01.01.2030 dürfen dann Kältemittel mit einem GWP größer 2500 nicht mehr in aufgearbeiteter und recycelter Form wiederbenützt werden. Für Kältesysteme zur Kühlung von Produkten, die für unter -50°C gekühlt werden müssen, gelten spezielle Ausnahmen.
Mehrteilige zentralisierte Kälteanlagen, für die gewerbliche Verwendung, mit einer Nennleistung ab 40 KW oder mehr, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 150 oder mehr beinhalten , oder zu ihrem Funktionieren benötigen, können aber 01.01.2022 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Zusätzlich bringt die neue F-Gas Verordnung den sogenannten Phase-Down mit sich. Das heißt, es wird eine künstliche Verknappung und Verteuerung aller synthetischen Kältemittel geben. Die Menge an fluorierten Treibhausgasen, die jährlich in Verkehr gebracht werden darf, wird GWP gewichtet und schrittweise bis 2029 auf 21% der Menge aus 2014 reduziert. Ein Ausstieg und ein Umdenken zu natürlichen Kältemitteln ist also unumgänglich.