Neues Förderprogramm für gewerbliche Kälte- und Klimaanlagen

Neues Förderprogramm für gewerbliche Kälte- und Klimaanlagen

Seit dem 12. Februar 2024 tritt das neue Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Kraft, das darauf abzielt, die Energieeffizienz von stationären Kälte- und Klimaanlagen in gewerblichen Umgebungen zu verbessern. Dieses Programm, das im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie implementiert wird, unterstützt die Integration von Klimaschutz-Technologien, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen.

Die Ziele des Programms umfassen die Steigerung der Energieeffizienz, die Reduzierung des Kältebedarfs und die Minderung der Emissionen fluorierter Treibhausgase. Fördermittel werden für Maßnahmen bereitgestellt, die die Energieeffizienz von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln verbessern.

Der GWP Wert steht für "Global Warming Potential" und wird am Referenzwert CO2 gemessen. Natürliche Kältemittel sind z.B.:

NameChemische AbkürzungKältemittel NameGWP Wert
AmmoniakNH3R7170
KohlenstoffdioxidCO2R7441
PropanC3H8R2903

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Eigentümer, Pächter oder Mieter des betreffenden Grundstücks sind. Privatpersonen sind nicht förderfähig, auch wenn die Anlage an ein Unternehmen vermietet werden soll.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Berechnungsformeln der Kälte-Klima-Richtlinie 2024. Geförderte Unternehmen müssen dem BAFA für drei Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage jährlich Betriebsdaten zur Verfügung stellen, um ein regelmäßiges Monitoring zu ermöglichen.

Weitere Informationen zu förderfähigen Maßnahmen und Berechnungsformeln finden Sie auf der Website des BAFA unter dem Abschnitt "Kälte- und Klimaanlagen".

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